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Antwort der Kulturlandschaft zur Vorlage für die Strukturförderung von Kulturbetrieben

Die Kulturlandschaft Luzern, der Verbund der Kulturveranstalter:innen und -häusern begrüsst die Vorlage des Kantons zur Strukturförderung der Kulturbetriebe im Kanton Luzern und unterstützt diese mehrheitlich. Eine gesetzliche Verankerung der Förderung von Kulturinstitutionen mit kantonaler Ausstrahlung ist wichtig und das Gefäss ist eine dringend nötige Ergänzung zur bestehenden Projektförderung. Gleichzeitig kritisiert die Kulturlandschaft aber Begrifflichkeiten, Aufgabenteilung oder die Zusammensetzung der geplanten Kommission.

 

Die Kulturlandschaft Luzern unterstützt die neue Gesetzesvorlage zur Strukturförderung der Kulturbetriebe im Kanton Luzern. Die gesetzliche Verankerung dieses Förderinstruments im kantonalen Kulturförderungsgesetz stellt einen bedeutenden kulturpolitischen Fortschritt dar und setzt ein klares Zeichen für die Stärkung und langfristige Absicherung der Kulturinstitutionen im ganzen Kanton.

 

Von zentraler Bedeutung ist für die Kulturlandschaft Luzern, dass sich der Kanton Luzern künftig gemeinsam mit den Gemeinden partnerschaftlich an den Strukturkosten jener Institutionen beteiligt, die eine kantonale Ausstrahlung aufweisen. Dies ist nicht nur ein Gebot der Fairness, sondern ein strategischer Schritt zur nachhaltigen Entwicklung des Kulturkantons Luzern.

 

Kritisch sieht die Kulturlandschaft jedoch die im Entwurf vorgenommene Kategorisierung nach «grossen», «mittelgrossen» und «kleinen» Betrieben. Diese Einteilung ist nicht nur unscharf, sondern auch potenziell stigmatisierend und nicht zielführend. Entscheidend für die Förderwürdigkeit muss allein die kantonale Ausstrahlung einer Institution sein – und diese sollte auch die Grundlage für die Benennung des Fördergefässes bilden.

 

Die mit der neuen Strukturförderung einhergehende Erhöhung der Mittel sowie die Möglichkeit längerfristiger Leistungsvereinbarungen schaffen eine verlässliche Perspektive für die Weiterentwicklung der Kulturbetriebe – sowohl in städtischen wie auch in ländlichen Räumen.

 

Zugleich äussert die Kulturlandschaft Luzern Kritik an einzelnen Aspekten des vorliegenden Entwurfs – namentlich an den unklaren Kriterien, an der Zusammensetzung der Förderkommission und an der Ausgestaltung der Förderung für Institutionen mit überkantonaler Ausstrahlung.

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Mit besonderer Besorgnis nimmt die Kulturlandschaft Luzern die Aussage zur Kenntnis, dass eine solidarische Mitfinanzierung durch Nicht-Standortgemeinden politisch nicht mehr mehrheitsfähig sei. Diese Haltung untergräbt das Prinzip regionaler Solidarität und stellt die Gleichbehandlung der Kultur in Frage. Kultur, wie auch Bildung, Verkehr und Sport, ist ein Gemeinschaftsgut – sie lebt von übergemeindlicher Zusammenarbeit und geteilter Verantwortung.

 

Gerade deshalb ist die gesetzliche Verankerung einer regional abgestützten Strukturförderung von herausragender Bedeutung – nicht nur für den Kanton Luzern, sondern auch als kulturpolitisches Signal für die gesamte Zentralschweiz.

 

Die Kulturlandschaft zeigt sich zuversichtlich, dass der weitere Prozess dazu beitragen wird, die bislang kritisierten Punkte konstruktiv zu klären. Es ist von zentraler Bedeutung, dass das Gesetz planmäßig per Januar 2027 in Kraft tritt – ein späterer Zeitpunkt würde die Existenz einzelner und wichtiger Kulturinstitutionen ernsthaft gefährden.

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