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Kulturlandschaft begrüsst überarbeitete Botschaft zur Strukturförderung

Der Luzerner Regierungsrat hat gestern die überarbeitete Botschaft zur Strukturförderung für Kulturbetriebe im Kanton Luzern vorgestellt. Grundlage dafür bildeten die Ergebnisse der Vernehmlassung vom Frühling. Die Kulturlandschaft zeigt sich erfreut darüber, dass die Anliegen der Kulturverbände und -institutionen von der Regierung berücksichtigt wurden. Sie unterstützt das Bestreben, mit dem neuen Kulturförderungsgesetz die Kulturbetriebe im Kanton nachhaltig zu stärken.

 

Die Kulturlandschaft hat sich aktiv in die Vernehmlassung eingebracht und – in Absprache mit ihren Mitgliedern, anderen Kulturbetrieben und weiteren Verbänden – umfassende Rückmeldungen eingereicht. Mit der nun präsentierten, überarbeiteten Fassung der Botschaft ist sie zufrieden. Besonders positiv wird gewertet, dass mehrere der kritisierten Punkte aufgenommen und verbessert wurden.

 

So wurden zentrale Begrifflichkeiten präzisiert, der Kriterienkatalog und der Auswahlprozess ergänzt sowie die Zusammensetzung der Kommission klarer definiert.

Etwa beim Begriff der «mittelgrossen Kulturbetriebe» wurde klargestellt, dass dieser Begriff keine wertende oder hierarchisierende Bedeutung trägt, sondern die anspruchsberechtigten Kulturbetriebe anhand ihrer Wirkung und Funktion beschreibt. Erfreut nimmt die Kulturlandschaft zudem zur Kenntnis, dass der partizipative Zugang zur Förderpraxis weiterhin offen bleibt und damit alle Kulturbetriebe, die sich eine regionale Ausstrahlung mit kantonalem Bezug zuschreiben, am Prozess teilhaben können.

 

Mit Spannung verfolgt sie nun die weitere politische Diskussion zum Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden. Die Kulturlandschaft biete sich für diese Diskussion gerne als Fachinstitution an, um den Prozess aktiv zu begleiten. Offen bleibt nämlich die Frage, wie grössere Kulturinstitutionen in kleineren Gemeinden oder Fälle ohne Einigung zwischen den beteiligten Ebenen geregelt werden. Gleichzeitig vertraut die Kulturlandschaft auf die Zusicherung der Regierung, dass keine Institution durch die neue Regelung finanziell schlechter gestellt wird.

 

Insgesamt ist die Kulturlandschaft überzeugt, dass das neue Gesetz die Rahmenbedingungen für sämtliche Kulturinstitutionen im Kanton – unabhängig von Grösse und Ausstrahlung – verbessert, eine faire und stabile Grundlage schafft und damit langfristige Planungssicherheit gewährleistet.

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Marco Sieber
für die Kulturlandschaft Luzern, 4. Dezember 2025

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